Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GKV - EnergieTechnik
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
Abs 1 – Allgemein
Nachstehende Verkaufsbedingungen der gkv-energietechnik gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der gkv-energietechnik und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sämtliche von der gkv-energietechnik abgegebenen Angebote und Verträge zwischen der gkv - energietechnik und dem Kunden werden ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abs 2 – Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die gkv-energietechnik nicht an, es sei denn, die gkv-energietechnik hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Abs 3 – Geltung der AGB
Die AGB gelten auch dann, wenn die gkv-energietechnik in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Abs 4 – Schriftformbedürfnis
Alle Vereinbarungen, die zwischen gkv-energietechnik und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Abs 5 – Anwendung §14 BGB
Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Hinweis: Ein Erwerber einer Photovoltaik-Anlage ist Unternehmer im Sinne dieser Verkaufsbedingungen. Die Verkaufsbedingungen gelten ebenfalls für Nichtunternehmer, soweit sie nicht explizit gesetzlich zugesicherten Rechten widersprechen. In diesem Fall wird der betreffende Teil dieser Verkaufsbedingungen durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Alle anderen Regelungen bleiben unverändert.
§ 2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Abs 1 Alle Angebote der gkv-energietechnik sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten. Technische Änderungen in Katalogen, Internetseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten.
Abs 2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Auftragsbestätigung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Abs 3 Die gkv-energietechnik ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung anzunehmen.
Abs 4 sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Die Auswahl der einzelnen Komponenten soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt, trifft die gkv-energietechnik.
Abs 5 Die Annahme des Angebotes durch die gkv-energietechnik erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit, sowie der Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Vorauszahlungen werden, falls erfolgt, in diesem Falle unverzüglich erstattet.
Abs 6 Die gkv-energietechnik ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
Abs 7 Die von der gkv-energietechnik zur Verfügung gestellten Wirtschaftlichkeitsberechnungen dienen einer groben Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und/oder eines Batteriesystems. Die Berechnung ist als bloße Orientierung über die mögliche Rentabilität der Anlage zu sehen – sie ist keine zugesicherte Eigenschaft der PV-Anlage oder des Batteriespeichersystems. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch usw. ein und jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben, insbesondere die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gleiches gilt auch dann, wenn Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch Mitarbeiter von gkv-energietechnik durchgeführt und dem Kunden in Form von Dateien oder Ausdrucken zur Verfügung gestellt werden. Die gkv-energietechnik weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen jederzeit ändern können. Der Kunde ist sich im Klaren, dass er aus diesem Grund immer mehrere Szenarien durchrechnen sollte und von vorsichtigen Annahmen ausgehen muss.
Abs 8 Die von der gkv-energietechnik erstellten Eigenverbrauchsprognosen können dem Kunden nur eine grobe Orientierung zur Optimierung des Eigenverbrauchs geben. Die Inhalte wurden von der gkv-energietechnik mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Die gkv-energietechnik haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte.
§ 3. Überlassene Unterlagen An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die gkv-energietechnik das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn. Die gkv-energietechnik erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 4. Rücktrittsrecht
Abs 1 Die gkv-energietechnik kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben werden.
Abs 2 In diesem Fall ist die gkv-energietechni berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 10% des Kaufpreises vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbelassen. Der gkv-energietechnik bleibt es unbelassen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Abs 3 Einige durch die gkv-energietechnik angebotenen Systeme (wie Monitoring, Cloud-Energie-Systeme, Solarstromspeicher etc.) erfordern kundenseitig eine funktionierende und ausreichend leistungsfähige IT-Infrastruktur/ Internetanbindung. Die gkv-energietechnik hat das Recht, Arbeitsaufwände, die durch die fehlende Bereitstellung der IT-Infrastruktur/ Internetanbindung Kunden-Seitz entstehen, als Dienstleistung in Rechnung zu stellen.
§ 5. Vertragsdurchführung
Der Kunde stellt der gkv-energietechnik vor Montagebeginn eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit gkv-energietechnik Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, austauschen kann. Gleichfalls sichert der Kunde bei Vertragsabschluss zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichtes einer Photovoltaik-Anlage an seinem Gebäude erfüllt sind. Die gkv-energietechnik ist nur dann verpflichtet einen Nachweis hierfür zu verlangen, wenn offensichtliche Zweifel an diesen Aussagen bestehen.
§ 6. Preise- Zahlungsbedingungen
Abs 1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind Endpreise in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Abs 2 Die gkv-energietechnik ist berechtigt, die Preise entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen, falls kein Festpreis vereinbart wurde.
Abs 3 Zahlungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto.
Abs 4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist von dem in der Bestellung angegebenen Preis die Lieferung von PV-Generator (Module), Wechselrichter, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und dem Wechselstromanschluss (ausgenommen der Neuinstallation eines Zählerschrankes sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation) umfasst.
Abs 5 Die Leistung der PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der Leistung der Module auf Basis des Flashwertes des Modulherstellers.
Abs 6 Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet gkv-energietechnik die Mehrleistung gesondert an.
Abs 7 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Abs 8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der gkv-energietechnik anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Abs 9 Die gkv-energietechnik ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die gkv-energietechnik berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Abs 10 Bei Auslandsaufträgen sind Barzahlungen in Euro an die angegebene Zahlstelle zu leisten. Kosten, die die Zahlstelle der gkv-energietechnik belastet, sind vom Kunden zu erstatten.
§ 7. Lieferzeit
Abs 1 In der Bestellung genannte Liefer- und Montagetermine sind als voraussichtliche Liefer- und Montagetermine unverbindlich.
Abs 2 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefer- und Montagetermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer sowie entsprechender Witterungsverhältnisse, die eine Montage einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erlauben.
Abs 3 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und –Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der gkv-energietechnik verlassen hat oder, falls die Ware ohne Verschulden der gkv-energietechnik nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
Abs 4 Der Beginn der von gkv-energietechnik angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere des Zahlungseingangs, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist, dieses gilt besonders dafür, dass der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Ebenso hat der Kunde für einen ungehinderten Zugang zu allen notwendigen Räumen zu sorgen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, gkv-energietechnik unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf die Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Abs 5 Die gkv-energietechnik ist berechtigt, Teillieferungen gem. Ihrer eigenen Vorgaben durchzuführen.
Abs 6 Wird die gkv-energietechnik, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, Wetterbedingungen), auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird der gkv-energietechnik in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird die gkv-energietechnik von ihren Leistungspflichten befreit.
Abs 7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die gkv-energietechnik berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
Abs 8 Die gkv-energietechnik haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der gkv-energietechnik zu vertretenden vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen ist der gkv-energietechnik zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von der gkv-energietechnik zu vertretenden fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Abs 9 Die gkv-energietechnik haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der von der gkv-energietechnik zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Abs 10 Die Haftung der gkv-energietechnik im Fall des Lieferverzugs ist im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug auf 0,5 % des rückstündigen Lieferwertes begrenzt.
§ 8. Versand, Gefahrübergang
Abs 1 Der Versand erfolgt nach Wahl der gkv-energietechnik transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt der Kunde.
Abs 2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme von einem Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditions-Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. gkv-energietechnik ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
Abs 3 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von gkv-energietechnik verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.
§ 9. Gewährleistung, Haftung
Abs 1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügen-Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel der gkv-energietechnik unverzüglich angezeigt hat.
Abs 2 Die gkv-energietechnik behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar.
Abs 3 Farbabweichungen geringen Ausmaßes (herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keine Mängel dar.
Abs 4 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl der gkv-energietechnik Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt die gkv-energietechnik die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.
Abs 5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Abs 6 Die gkv-energietechnik haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der gkv-energietechnik keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Abs 7 Die gkv-energietechnik haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die gkv-energietechnik schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen sind.
Abs 8 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der gkv-energietechnik grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Abs 9 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.
Abs 10 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (PV-Module, Speicher, Unterkonstruktion und Wechselrichter) werden ausschließlich von den Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten.
Abs 11 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gelten gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die gkv-energietechnik haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
Abs 12 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der gkv-energietechnik
Abs 13 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde gkv-energietechnik nicht die Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.
Abs 14 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die Kosten vom Kunden zu tragen.
Abs 15 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die gkv-energietechnik vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
Abs 16 Soweit eine Haftung für Schäden die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
§ 10. Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation, ausschließlich zur Verwendung für den dafür bestimmten Zweck zu nutzen. Eine andere Nutzung, sowie Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software oder auch eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
§ 11. Datenschutz
Die gkv-energietechnik verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gem. den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Weiter behält sich die gkv-energietechnik vor, Kundendaten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt jederzeit der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken schriftlich zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird die gkv-energietechnik die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
§ 12. Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die gkv-energietechnik die installierte Photovoltaik Anlage und/oder das Batteriesystem als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden personenbezogene Daten nicht veröffentlicht.
§ 13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Abs 1 – Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der gkv-energietechnik
Abs 2 – Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der gkv-energietechnik. Die gkv-energietechnik ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.
Abs 3 – Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 14. Schlussbestimmungen
Abs 1 – salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.
Abs 2 – Rechtsschreibung
Eine Unwirksamkeit der Bestimmungen aufgrund von nicht sinnverändernden Fehlern der Rechtschreibung ist nicht vorgesehen.
Abs 3 – Vertragsanpassung
Schritt 1: Individuelle Planung und Angebot
Nach Informationsaufnahme und Vorbereitung vereinbaren wir einen Ortstermin, um mit der individuellen Planung Ihrer Photovoltaikanlage zu beginnen. Wir erstellen einen kostenfreien Entwurf, passen ihn an Ihre Anforderungen an, führen eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durch und stellen sicher, dass Sie mit der Planung zufrieden sind, bevor ein Angebot erstellt wird.
Schritt 2: Die Installation Ihrer Photovoltaikanlage
Sind Sie mit der Planung zufrieden und haben das Angebot angenommen? Dann geht es los: Wir kümmern uns um den Versand, kontaktieren Fachinstallateure für die Installation und sorgen für eine perfekte Vorbereitung. Nach Modulinstallation, Elektroinstallation, Anmeldung und Inbetriebnahme betreuen wir jeden Schritt detailliert, damit Sie sich zurücklehnen und die Vorteile Ihrer eigenen Photovoltaikanlage genießen können.
Im Lohfeld 31
33102 Paderborn
E-Mail: info@gkv-energietechnik.de
Tel.: [+49 (0) 5251 5456413
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